Rechtliches · Stand April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Firma Bardak Service, Inhaber Dogan Bardak, Bozener Straße 85, 86316 Friedberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftrag­geber (Verbraucher oder Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB) über die Erbringung von Garten- und Landschafts­pflege­arbeiten, Hausmeister­service, Winterdienst sowie verwandten Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegen­stehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftrags­bestätigung oder durch Beginn der Leistungs­erbringung zustande.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind sie unentgeltlich. Tatsächlich geleistete Aufwände für ausführliche Planungen können berechnet werden, wenn dies vorher mitgeteilt wurde.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftrags­bestätigung. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit der Durchführung zu beauftragen.

§ 4 Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zum Grundstück erhält. Wasser- und Stromanschluss werden — soweit für die Leistung erforderlich — unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist auf nicht offen­sichtliche Leitungen, Schächte und Gefahren­quellen hin.

§ 5 Preise und Zahlungs­bedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugs­zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen.

§ 6 Ausführungs­fristen

Termine und Fristen werden individuell vereinbart. Höhere Gewalt, ungünstige Witterung, Streik oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse verlängern die Ausführungs­frist angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Leistungen, die einer Abnahme bedürfen (z. B. Gartenanlagen, bauliche Maßnahmen), sind nach Fertig­stellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder trotz Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen die Abnahme erklärt.

(2) Wiederkehrende Pflegeleistungen (z. B. Rasenpflege, Hecken­schnitt) werden bei Durchführung als abgenommen betrachtet, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen Mängel schriftlich gerügt werden.

§ 8 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nach­erfüllung durch Mangel­beseitigung oder Neu­herstellung.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werk­verträgen zwei Jahre ab Abnahme. Bei lebenden Pflanzen gilt eine Anwachs­gewährleistung von einer Vegetations­periode, sofern die Pflege­empfehlungen des Auftrag­nehmers eingehalten wurden.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinal­pflichten), und zwar begrenzt auf den vertrags­typischen, vorherseh­baren Schaden.

(3) Für die Tätigkeit besteht eine Betriebs­haftpflicht­versicherung.

§ 10 Kündigung von Dauerverträgen

Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Jahrespflege, Winterdienst) können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftrag­nehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Augsburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026. Diese AGB sind ein branchen­übliches Muster und sollten vor produktivem Einsatz durch einen Rechts­beistand final geprüft werden.