Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Firma Bardak Service, Inhaber Dogan Bardak, Bozener Straße 85, 86316 Friedberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (Verbraucher oder Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB) über die Erbringung von Garten- und Landschaftspflegearbeiten, Hausmeisterservice, Winterdienst sowie verwandten Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind sie unentgeltlich. Tatsächlich geleistete Aufwände für ausführliche Planungen können berechnet werden, wenn dies vorher mitgeteilt wurde.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit der Durchführung zu beauftragen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zum Grundstück erhält. Wasser- und Stromanschluss werden — soweit für die Leistung erforderlich — unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist auf nicht offensichtliche Leitungen, Schächte und Gefahrenquellen hin.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen.
§ 6 Ausführungsfristen
Termine und Fristen werden individuell vereinbart. Höhere Gewalt, ungünstige Witterung, Streik oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§ 7 Abnahme
(1) Leistungen, die einer Abnahme bedürfen (z. B. Gartenanlagen, bauliche Maßnahmen), sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder trotz Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen die Abnahme erklärt.
(2) Wiederkehrende Pflegeleistungen (z. B. Rasenpflege, Heckenschnitt) werden bei Durchführung als abgenommen betrachtet, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen Mängel schriftlich gerügt werden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkverträgen zwei Jahre ab Abnahme. Bei lebenden Pflanzen gilt eine Anwachsgewährleistung von einer Vegetationsperiode, sofern die Pflegeempfehlungen des Auftragnehmers eingehalten wurden.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die Tätigkeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 10 Kündigung von Dauerverträgen
Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Jahrespflege, Winterdienst) können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Augsburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026. Diese AGB sind ein branchenübliches Muster und sollten vor produktivem Einsatz durch einen Rechtsbeistand final geprüft werden.